Die so genannten Lebensbescheinigungen stellt der Ortsvorsteher aus. Sie werden oft für Rentenansprüche im Ausland gebraucht. Kontakt: siehe Seite Ortsvorsteher.
Die so genannten Lebensbescheinigungen stellt der Ortsvorsteher aus. Sie werden oft für Rentenansprüche im Ausland gebraucht. Kontakt: siehe Seite Ortsvorsteher.