Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes sieht für Orts- bzw. Stadtteile so genannte Ortsräte vor. Diese sollen Angelegenheiten, die den Ort betreffen, in eigener Verantwortung bestimmen können und regeln, sofern sie nicht Grundinteressen der Stadt als Ganzes beeinträchtigen. Mehr zu den Aufgaben des Ortsrates findet sich im Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes. Die Geschäftsordnung des Ortsrates Nunkirchen können Sie hier einsehen.
Der Ortsvorsteher ist gleichzeitig auch Vorsitzender des Ortsrats und hat Rederecht im Stadtrat Wadern. Zu seinen Aufgaben gehört neben der Koordination der Geschehnisse im Ort selbst, auch das Aufstellen der Tagesordnung zu Ortsratssitzungen, deren Terminierung und Einberufung. Er vertritt den Ort nach außen. Mehr zu den Aufgaben des Ortsvorstehers findet sich in §75 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes. Die Ergebnisse der Gemeinde- bzw. (ab 1974) Ortsratswahlen ab 1946 finden Sie hier.
Foto: Pixelio/geralt