Geschäftsordnung für den Ortsrat des Stadtteils Nunkirchen
Der Ortsrat des Stadtteiles Nunkirchen hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 auf Grund des § 74 Nr. 5 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in Verbindung mit § 39 KSVG in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Geschäftsordnung beschlossen:
Die Grafiken zeigen zum einen die Ergebnisse der Wahlen von 2019 und zum anderen die aktuelle Sitzverteilung im Ortsrat Nunkirchen. Wenn Sie auf die Grafiken klicken, vergrößert sich die Ansicht.
Auf den nachfolgenden Unterseiten stellen wir Ihnen sowohl die Mitglieder des Rates als auch die dazugehörigen Parteien bzw. Listen vor. Ferner finden Sie aktuelle Dokumente, die für die Diskussion im Ort hilfreich sein könnten sowie die Niederschriften aller Ortsratssitzungen seit 30. Juli 2004. Sie können über unsere Seite auch einen Antrag an den Ortsrat stellen. Und wenn Sie sich dafür interessieren, auf welcher rechtlichen Basis das Amt des Ortsvorstehers und die Institution des Ortsrats beruhen, werden Sie unter gesetzliche Grundlagen fündig.